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   OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17   

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OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17 (https://dejure.org/2019,21936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2019 - 4 C 10/17 (https://dejure.org/2019,21936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 4 C 10/17 (https://dejure.org/2019,21936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1, SächsVerf Art. 18 Abs. 1, VwGO § 47 Abs. 1, VwGO § 47 Abs. 2, VwGO § 61 Nr. 2, SächsLKrO § 31 Abs. 3, SächsLKrO § 31a Abs. 1, SächsLKrO § 31a Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ein Kreistag, der den größeren Fraktionen eine Aufwandsentschädigung gewährt, darf kleinere Gruppen im Kreistag von einer Entschädigung nicht ausschließen

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    In der Satzung seien auch keine kompensatorischen Leistungen für Gruppen vorgesehen, die nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - und des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - erforderlich seien.

    Durch die Finanzierung der Fraktionen finanziert der Kreistag sich daher selbst (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, juris Rn. 19).

    Auch hier dürfen Zuwendungen an die Fraktionen die grundsätzliche Gleichheit der Mandatswahrnehmung, die aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl fließt, nicht beeinträchtigen und müssen andernfalls kompensiert werden (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, a. a. O. Rn. 20).

    Denn es besteht grundsätzlich ein abgeleiteter (derivativer) Anspruch auf eine dem allgemeinen Gleichheitssatz genügende Teilhabe (Senatsurt. v. 23. November 2010 - 4 A 442/09 -, juris Rn. 39; BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, juris), wobei sich der Landkreis hinsichtlich der Höhe der Finanzierung an den Aufgaben und der Zweckrichtung der Zusammenschlüsse und der der Regelung des § 31a Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO zugrundeliegenden Intention für die finanzielle Unterstützung für Fraktionen auszurichten hat.

    30 Sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zwischen Fraktionen und Gruppen rechtfertigen könnten, sind durch deren gesetzlich bestimmten Zweck vorgegeben (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 10 CN 1.17 -, juris Rn. 38; Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - a. a. O. Rn. 17).

    Sie dienen dazu, die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionen für ihre Geschäftsführung ganz oder teilweise zu decken und sind hierauf begrenzt (BVerfG, Urt. v. 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - a. a. O. Rn 17).

    Zuwendungen müssen nach einem Maßstab verteilt werden, der sich am tatsächlichen oder erwartbaren Bedarf für die Geschäftsführung orientiert (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Rechtsgrundlage bildet die Mandatsfreiheit, die neben dem Recht, eine Fraktion zu bilden auch das Recht beinhaltet, "sich in anderer Weise zur gemeinsamen Arbeit zusammenzufinden" (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, juris Ls. 2; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 60).

    Ein Zusammenschluss zu einer Gruppe liegt besonders dann nahe, wenn eine Anzahl von mindestens zwei Mitgliedern zwar der gleichen Partei oder politischen Richtung angehört, die für Fraktionen vorgesehene Mindeststärke - wie hier - jedoch nicht erreicht (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, a. a. O. Rn. 98 f.; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, a. a. O. Rn. 63).

    25 Anerkannt ist, dass Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben besonders finanziell gefördert werden können (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 - a. a. O. Rn. 97; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 - a. a. O. Rn. 98).

    Da die Kreisräte als Mitglied des Kreisrates grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten haben, insbesondere das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung, müssen deshalb Zusammenschlüsse von Gemeinde-/Kreisräten, die nicht die Fraktionsstärke erreichen, grundsätzlich nach den für die Fraktionen geltenden Maßstäben behandelt werden (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991, a. a. O., Rn. 102.).

  • EGMR, 01.12.2016 - 26570/13

    KUPENKO AND OTHERS v. UKRAINE

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Auch bieten die Fraktionen ihren Mitgliedern weitere zur effizienten Mandatswahrnehmung unerlässliche Leistungen, wie etwa die Möglichkeit der Informationsbeschaffung und -aufarbeitung (BbgVerfG, Urt. v. 22. Juli 2016 - 70/15 -, juris Rn. 154 m. w. N.).

    § 31a Abs. 3 SächsLKrO rechtfertigt keine aufgabenunabhängige "Alimentation" von Fraktionsapparaten (für eine entsprechende Regelung in Brandenburg: BbgVerfG, Urt. v. 22. Juli 2016 - 70/15 -, juris Rn. 171).

    Diese treten aber im Zuge der Gruppenarbeit im Grundsatz keineswegs anders als bei einer Fraktion auf (BbgVerfG, Urt. v. 22. Juli 2016 - 70/15 -, juris Rn. 173).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    In der Satzung seien auch keine kompensatorischen Leistungen für Gruppen vorgesehen, die nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - und des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - erforderlich seien.

    Sie dienen dazu, die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionen für ihre Geschäftsführung ganz oder teilweise zu decken und sind hierauf begrenzt (BVerfG, Urt. v. 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - a. a. O. Rn 17).

  • OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 442/09

    Prozessfähigkeit, Beteiligtenfähigkeit, Fraktion, Wahlperiode,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Dabei vermittelt § 31a Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO den Fraktionen keinen originären Leistungsanspruch auf Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Geschäftsführung, sondern nur ein Recht auf ermessensfehlerfreie, gleichberechtigte Berücksichtigung bei der Verteilung bereitgesteller Haushaltsmittel (Senatsurt. v. 23. November 2010 - 4 A 442/09 -, juris Rn. 39).

    Denn es besteht grundsätzlich ein abgeleiteter (derivativer) Anspruch auf eine dem allgemeinen Gleichheitssatz genügende Teilhabe (Senatsurt. v. 23. November 2010 - 4 A 442/09 -, juris Rn. 39; BVerwG, Urt. v. 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, juris), wobei sich der Landkreis hinsichtlich der Höhe der Finanzierung an den Aufgaben und der Zweckrichtung der Zusammenschlüsse und der der Regelung des § 31a Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO zugrundeliegenden Intention für die finanzielle Unterstützung für Fraktionen auszurichten hat.

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Rechtsgrundlage bildet die Mandatsfreiheit, die neben dem Recht, eine Fraktion zu bilden auch das Recht beinhaltet, "sich in anderer Weise zur gemeinsamen Arbeit zusammenzufinden" (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, juris Ls. 2; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 60).

    Ein Zusammenschluss zu einer Gruppe liegt besonders dann nahe, wenn eine Anzahl von mindestens zwei Mitgliedern zwar der gleichen Partei oder politischen Richtung angehört, die für Fraktionen vorgesehene Mindeststärke - wie hier - jedoch nicht erreicht (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, a. a. O. Rn. 98 f.; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, a. a. O. Rn. 63).

  • OVG Saarland, 17.09.2015 - 2 C 29/15

    Zuschüsse an Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Unter dem letztgenannten Aspekt kommt ihnen neben arbeitsökonomischen Gesichtspunkten insbesondere die Aufgabe zu, parteipolitische Vorstellungen durch Vorabstimmung unter ihren Mitgliedern zu kanalisieren, in die Arbeit des Gremiums einzubringen und umzusetzen (OVG Saarland, Urt. v. 17. September 2015 - 2 C 29/15 -, juris Rn. 41).Weiter ermöglichen die Fraktionen ihren Mitgliedern die Mitarbeit an Vorlagen, indem sie diese in den Fraktionssitzungen behandeln.

    Beide Rechte ergeben sich letztlich aus der institutionellen Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung in den Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 84 ff SächsVerf. Von daher entscheiden die kommunalen Vertretungsorgane - hier der Kreistag - nach Ermessen auch, ob und in welchem Umfang die ihm angehörenden Fraktionen durch Geld und Sachmittel in ihrer Arbeit unterstützt werden (OVG Saarland, Urt. v. 17. September 2015 - 2 C 29/15 -, a. a. O. Rn. 45).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Das freie Mandat "schließt die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein" und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit (BVerfG, Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, juris Rn. 54 m. w. N.).

    25 Anerkannt ist, dass Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben besonders finanziell gefördert werden können (BVerfG, Urt. v. 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 - a. a. O. Rn. 97; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 - a. a. O. Rn. 98).

  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 865/10

    Rückwirkende Bewilligung von Fraktionsmitteln nur gegen Verwendungsnachweis

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Die Gewährung darf nur für die Erfüllung der Funktion erfolgen, die den Fraktionen unmittelbar aus ihrer teilorganisatorischen Aufgabenstellung erwächst (Senatsurt. v. 16. April 2013 - 4 A 865/10 -, juris Rn. 39).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
    Das gilt für Belastungen und Begünstigungen gleichermaßen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, juris Rn. 62 und v. 17. April 2008 - 2 BvL 4/05 -, juris Rn. 51; zuletzt: Beschl. v. 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, juris Rn. 107, st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

  • VGH Hessen, 05.04.2017 - 8 C 459/17

    Ausschluss von Fraktionszuwendungen für Büdinger NPD-Fraktion ist unwirksam

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341

    Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

  • BVerwG, 31.05.1979 - 7 B 77.78

    Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 BN 1.11

    Zulassung der Revision bei Adressierung der Klage an den falschen Beklagten im

  • OVG Sachsen, 07.06.2016 - 4 C 3/15

    Aufsichtsrat; Ausschüsse; Besetzung; Benennungsverfahren

  • VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23

    Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 -, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Urteil vom 24. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris Rn. 26 f.).
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Daher müssen die Gründe für die Differenzierung, hier also für einen Handel mit Möbeln und Einrichtungsgütern einerseits - sofern es das überhaupt geben sollte - mit Ausstellungs- und Verkaufsflächen unter 800 qm und solchen mit einer größeren Flächeninanspruchnahme, von solchem Gewicht sein, dass das Interesse der von den nachteiligen Folgen der Ungleichbehandlung Betroffenen hinter diesen Gründen zurückzustehen hat.(vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2019 - 4 C 10/17 -, SächsVBl 2019, 289) Das ist jedenfalls nach dem Erkenntnisstand des vorliegenden Eilverfahrens nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Er soll sie ermuntern, allgemeine und besondere Integrationsangebote zu nutzen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 IBO).28 Bei der Prüfung durch den Senat ist die Motivation des Antragsgegners für die Änderung unerheblich; die gerichtliche Kontrolle kann sich nicht auf den jeweiligen inneren Willensbildungsprozess beziehen, sondern muss sich auf die Überprüfung der äußeren nachprüfbaren Kriterien beschränken (Senatsurt. v. 24. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, n. v.).
  • OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Schließlich erfordert die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung ein angemessenes Verhältnis zwischen Differenzierungsziel und Differenzierungskriterium, d. h. die Gründe für die Differenzierung müssen von solchem Gewicht sein, dass das Interesse der von den nachteiligen Folgen der Ungleichbehandlung Betroffenen hinter diesen Gründen zurückzustehen hat.(Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2019 - 4 C 10/17 -) In seiner Ausprägung als Willkürverbot gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass der Gesetzgeber im konkreten Zusammenhang von mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste oder gar die "vernünftigste" wählt.
  • OVG Sachsen, 13.10.2020 - 4 C 20/19

    Integrationsbeirat; Aufenthaltsrecht; Differenzierungskriterium

    Bei der Prüfung durch den Senat ist die Motivation des Antragsgegners für die Änderung unerheblich; die gerichtliche Kontrolle kann sich nicht auf den jeweiligen inneren Willensbildungsprozess beziehen, sondern muss sich auf die Überprüfung der äußeren nachprüfbaren Kriterien beschränken (Senatsurt. v. 24. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris Rn. 20).
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 141/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Schließlich erfordert die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung ein angemessenes Verhältnis zwischen Differenzierungsziel und Differenzierungskriterium, d. h. die Gründe für die Differenzierung müssen von solchem Gewicht sein, dass das Interesse der von den nachteiligen Folgen der Ungleichbehandlung Betroffenen hinter diesen Gründen zurückzustehen hat.(Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2019 - 4 C 10/17 -) In seiner Ausprägung als Willkürverbot gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass der Gesetzgeber im konkreten Zusammenhang von mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste oder gar die "vernünftigste" wählt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Deshalb haben auch die Gemeindevertreter - zumindest in einem Kernbestand - ein freies Mandat inne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 20/91 -, BVerwGE 90, 104 = juris, Rn. 9; OVG RP, Beschluss vom 14. Juli 1982 - 7 B 29/82 -, AS 17, 382; Stamm, in: PdK RhPf B-1, GemO, Stand: November 2018, § 30, Rn. 3; vgl. auch BayVGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - Vf. 2-VII-93 -, juris, Rn. 44; ThürOVG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 KO 900/11 -, juris, Rn. 42; SächsOVG, Urteil vom 27. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris, Rn. 22; offengelassen in BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 1 BvR 1392/92 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 4 B 421/20

    Jugendhilferecht; Kommunalrecht

    Ein solches liegt vor, wenn dem Organ oder - wie hier: Organteil (§ 35a Abs. 1 Satz 2 SächsGemO) - durch Rechtssatz aufgrund einer innerorganisatorischen Funktionszuweisung auch das "versubjektivierte" Recht zur eigenständigen Wahrnehmung der zugewiesenen Funktion verliehen ist, wobei dieses "versubjektivierte" Recht sich nicht in einer sachwalterischen Wahrnehmungszuständigkeit von organisatorischen Berechtigungen für das Organ erschöpfen darf, sondern eine eigenständige Rechtsposition zur Durchsetzung dieser Berechtigungen begründen muss (vgl. Senatsurt. v. 27. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche

    [Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27.5.2019 - 4 C 10/17 -] In seiner Ausprägung als Willkürverbot gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass der Gesetzgeber im konkreten Zusammenhang von mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste oder gar die "vernünftigste" wählt.
  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit;

    Eine gerichtliche Kontrolle kann sich jedenfalls nicht auf den jeweiligen inneren Willensbildungsprozess beziehen, sondern muss sich auf die Überprüfung der äußeren nachprüfbaren Kriterien beschränken (vgl. Senatsurt. v. 27. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris Rn. 20).
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